Winterdienst

Backus GmbH
Ritterstrasse 102
41238 Mönchengladbach

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Mobil

0160 / 94809922

Winterdienst in Mönchengladbach und Umgebung

STREU & RÄUMDIENST - WINTERDIENST BACKUS -

WINTERDIENST - MÖNCHENGLADBACH

Zuverlässiger und flexibler Winterdienst

Überlassen Sie das Schneeschippen unserem professionellem Schneeräumdienst. Unser Unternehmen ist bereits seit Jahren im Raum Mönchengladbach und Umgebung im Winterdienst tätig.

Der umfangreiche Maschinen- und Fuhrpark unseres Unternehmens entspricht einem professionellen Standard und wird ständig verbessert und erweitert.

Gerne beraten wir Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten, den Winterdienst auf Ihrem Gelände für Sie zu übernehmen.

Wir entlasten Sie professionell von der Verantwortung der Räumpflicht und erledigen für Sie den Schneedienst gründlich und zeitnah mit sämtlichen damit verbundenen Dienstleistungen.

  • Wir beraten Sie und erstellen Ihnen ein individuelle Konzept für das Räumen von Schnee sowie Befreien von Eis auf Ihrem Grundstück
  • Flexible Einsatzmöglichkeiten – je nach Witterung
  • Schneeräumung und Schneeabtransport
  • Schneebeseitigung und Eisbeseitigung auf Gehwegen und Plätzen
  • Streudienst
  • Streugutbereitstellung (z.B. Streusalz, Granulat)
  • Streugutentfernung
  • Hohe Effizienz durch modernste Schneeräumtechnik
  • Die Abrechnung erfolgt Pauschal oder nach Aufwand

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erstellen Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Mönchengladbach Winterdienst
Winterdienst Backus GmbH aus Mönchengladbach Winterdienst Backus GmbH aus Mönchengladbach
Winterdienst Backus GmbH aus Mönchengladbach
Winterdienst Backus GmbH aus Mönchengladbach

Wußten Sie das:Sorgenfrei durch den Winter

  • Städte und Gemeinden sind in der Regel für die Sicherheit der Gehwege verantwortlich, Eigentümer für die Wege auf ihrem Grundstück.
  • Durch Satzung oder Verordnung haben aber viele Kommunen die Winterpflichten für die Bürgersteige auf die Hauseigentümer übertragen.
  • Diese übertragen die Pflicht oft auf die Mieter.
  • Geräumt und gestreut werden muss regelmäßig von 7 bis 20 Uhr, bevor die Gehwege glatt werden.
  • Wer für die Sicherheit verantwortlich ist, muss grundsätzlich für entstandene Schäden aufkommen.
     
 

Letzte Aktualisierung: Januar 2024
 

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